Kommentar: Grenzwertig lange
Kommentar: Grenzwertig lange

© dpa/Marijan Murat
Michael Ballweg im Stuttgarter Landgericht.
Von Christian Gottschalk
Stuttgart. - Wenn man die Dinge im Nachhinein betrachtet, dann mutet der Umgang der Justiz mit Michael Ballweg schon seltsam an. Immerhin neun Monate hatte der Mann, der zu Coronazeiten eine der Galionsfiguren der „Querdenker“-Bewegung war, in Untersuchungshaft verbracht. Das ist eine sehr lange Zeit. Da liegt die Vermutung nahe, dass der Tatvorwurf ganz besonders schwerwiegend ist – doch schon das ist zumindest strittig. Denn es geht um versuchten Betrug, wobei sich viele mutmaßlich Betrogene gar nicht betrogen fühlen.
Am Montag hat das Landgericht Stuttgart empfohlen, das Verfahren einzustellen. Wegen Geringfügigkeit. Das passt nun so gar nicht zu der langen Untersuchungshaft. Der Verdacht, die Justiz habe ihre besonders harte Hand gegen eine missliebige Gestalt erhoben, steht also im Raum.
Das ist allerdings auch nur teilweise richtig. Denn der Blick von hinten her ist nicht allein relevant. Über die Verhängung der Untersuchungshaft wurde zu Zeitpunkten entschieden, als die Vorwürfe noch schwerer wogen. Solche Umstände sind indes nicht allein für Ballweg ein Problem. In Deutschland enden in fast der Hälfte aller Fälle die Strafverfahren für Untersuchungshäftlinge ohne eine tatsächliche Haftzeit. Neun Monate Untersuchungshaft für den Initiator der „Querdenken“-Bewegung waren grenzwertig lange. Für viele namenlose Mithäftlinge gilt das jedoch ebenfalls.