Bundestagswahl 2025

Linke klagt: SWR soll Spitzenkandidatinnen einladen

Wer sitzt in der „Wahlarena“ des Südwestrundfunks? Die Linke will mit in die Sendung. Sie argumentiert mit ihren Wahlchancen

Nach dem BSW klagt nun auch die Linke und will in der Wahlsendung auftreten. (Archivbild)

© dpa/Sebastian Gollnow

Nach dem BSW klagt nun auch die Linke und will in der Wahlsendung auftreten. (Archivbild)

Von red/dpa

Nach dem BSW versucht auch die Linke, sich in die „Wahlarena“ des Südwestrundfunks einzuklagen. Dies geht aus einem Antrag auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Stuttgart hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ziel ist, dass die Spitzenkandidatinnen der Linken für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in die jeweilige regionale Wahlsendung der dritten Programme des SWR am 12. Februar eingeladen werden.

Ein ähnliches Verfahren hatte auch das Bündnis Sahra Wagenknecht angestrengt und zunächst vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der SWR hatte jedoch Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angekündigt. In die beiden Diskussionsrunden hat der Sender die Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.

Linke liege nach bundesweiten Umfragen bei bis zu fünf Prozent

Die Linke argumentiert, sie liege in bundesweiten Umfragen bei bis zu fünf Prozent und damit besser als FDP und BSW. Die Partei sei zudem 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt worden. Zugleich heißt es in dem Antrag auf einstweilige Verfügung: „Gerade weil der Einzug der Antragstellerin über die Zweitstimmen nach den aktuellen Umfragen knapp ist, würde eine Nichtberücksichtigung in Wahlsendungen zweier Bundesländer ihre Chancengleichheit im Verhältnis zu den anderen Parteienempfindlich verletzen.“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe den SWR über den Eilantrag der Linken informiert und aufgefordert, bis zum 4. Februar Stellung zu nehmen, teilte eine Sprecherin des Senders mit.

Falls der SWR vom Verwaltungsgerichtshof verpflichtet werde, die BSW-Spitzenkandidaten einzuladen, werde der Sender „unmittelbar prüfen und entscheiden, welche redaktionellen und rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben“, teilte die SWR-Sprecherin weiter mit. „Dies schließt die Frage ein, ob in einem solchen Fall auch eine Einladung der Spitzenkandidatinnen der Partei Die Linke in die – dann redaktionell erheblich umzugestaltende – jeweilige Sendung erfolgen wird.“

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Erstellt:
29. Januar 2025, 12:44 Uhr
Aktualisiert:
29. Januar 2025, 16:25 Uhr

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