Porsche-Fahrer mit Faustschlag niedergestreckt

Ein 42-jähriger Soldat ist am Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Dem gezielten Schlag des Angeklagten hatte der Geschädigte nichts entgegenzusetzen.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Dem gezielten Schlag des Angeklagten hatte der Geschädigte nichts entgegenzusetzen.

Von Sebastian Steegmüller

Stuttgart - Auf deutschen Straßen wird häufig gedrängelt, und da wird auch schon mal gehupt und wild gestikuliert, um dem Gegenüber sein Fehlverhalten aufzuzeigen. Meist ist der Ärger wenig später verflogen, und die Streithähne setzen ihre Fahrt fort. Nicht so am Samstag, 18. März 2023, als zwei Autofahrer in der Stuttgarter Innenstadt in Streit gerieten, direkt vor dem Kaufhaus Breuninger. Damals hatte ein 65 Jahre alter Mann Glück, dass er eine handfeste Auseinandersetzung überlebt hat.

Nun ist sein heute 42 Jahre alter Kontrahent am Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 3000 Euro an die Opferhilfe Weißer Ring zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Soldat, der keine Vorstrafen in Deutschland hat, sein Gegenüber mit einem heftigen Schlag ins Gesicht niedergestreckt hat. Zwei große Ringe, die er trug, seien – vergleichbar mit einem Schlagring – als gefährliche Werkzeuge eingesetzt worden. Der Geschädigte sei wie ein Baum umgefallen und mit dem Hinterkopf auf eine Mauer geknallt. Er erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Schädelfraktur und einen Nasenbeinbruch, bis heute hat er keinen Geruchssinn und ein Schwindelgefühl bei schnellen Drehungen. Eine Rechtsmedizinerin sagte aus, dass sie in ähnlichen Fällen auch schon Obduktionen habe vornehmen müssen.

Die beiden Männer waren am Tattag gegen 14.45 Uhr von Degerloch aus in die Innenstadt unterwegs. Auf der Fahrt habe man sich jeweils über den Fahrstil des anderen Verkehrsteilnehmers aufgeregt, es sei aber nicht mehr nachzuvollziehen, wer welchen Fehler begangen habe, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Am Bopser soll der Angeklagte dem Geschädigten und seiner Partnerin den Mittelfinger gezeigt haben. Eine Aktion mit Folgen: Als die Autofahrer nach Überqueren des Charlottenplatzes hintereinander im Stau standen, entschied sich der 65-Jährige offenbar, mit seinem Porsche beide Fahrspuren zu blockieren. Anschließend soll seine Lebensgefährtin aus dem SUV ausgestiegen sein, um den Angeklagten und dessen Wagen, einen Cadillac, zu fotografieren. Dabei kam sie dem Mann wohl aber so nah, dass er ihr vom Steuer aus das Smartphone entreißen konnte, das er wenig später auf eine Grünfläche geworfen haben soll.

Und damit eskalierte die Situation. Zunächst sei der Geschädigte aus seinem Auto ausgestiegen, dann der Angeklagte, sagte die Vorsitzende Richterin. Es folgte ein lautes Wortgefecht und schließlich eine Rangelei. Mehrfach soll der 42-Jährige seinen Kontrahenten aufgefordert haben, ihn nicht anzufassen und weiterzufahren. Doch der Geschädigte habe nicht losgelassen und stattdessen versucht, dem Mann eine Umhängetasche zu entreißen. Kurz darauf folgte „aus einem nichtigen Anlass die Kurzschlussreaktion“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „In einer emotional aufgeladenen Situation.“ Er betonte aber, dass der durchtrainierte und deutlich jüngere Angeklagte das Kräfte-Ungleichgewicht hätte erkennen müssen.

Zu dieser Einschätzung kam auch die 1. Große Strafkammer. „Wir haben keinen Zweifel daran, dass der Geschädigte zuerst übergriffig wurde“, sagte die Richterin. Von Notwehr könne man aber dennoch nicht sprechen. „Der Schlag ins Gesicht ist nicht das mildeste Mittel gewesen.“ Dem Angeklagten mit Nahkampfausbildung sei bewusst, wie man sich verteidigt. „Er hätte die Situation anders lösen können. Ihn umklammern beispielsweise“, sagte die Richterin. Er habe den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Strafmildernd habe sich indes sein Verhalten nach der Tat ausgewirkt. Der Angeklagte sei erschüttert gewesen, habe sofort Erste Hilfe geleistet und den Kopf des röchelnden Mannes zur Seite gedreht. Außerdem habe er dafür gesorgt, dass eine Krankenschwester schnell zum Geschädigten durchgekommen sei. Im Anschluss soll er einen Verbandskasten aus seinem Auto geholt und ein Warndreieck aufgestellt haben.

Dass die Tat erst nach mehr als zwei Jahren verhandelt worden ist, hat zwei Gründe: Zum einen befand sich der 42-Jährige zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft, sodass eingehende Haftsachen vorrangig verhandelt worden sind. Zum anderen ist die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Stuttgart aufgrund eines möglicherweise bestehenden Tötungsvorsatzes ans Landgericht verwiesen worden.

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Erstellt:
2. April 2025, 22:10 Uhr
Aktualisiert:
3. April 2025, 20:25 Uhr

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