Wuppertal

Prozess im Erpressungsfall Schumacher gestartet

Mit privaten Fotos und Videos soll ein Wuppertaler versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun hat der Prozess begonnen.

Michael Schumacher mit seiner Frau Corinna 2021 in Frankfurt am Main.

© dpa/Fredrik von Erichsen

Michael Schumacher mit seiner Frau Corinna 2021 in Frankfurt am Main.

Von red/dpa

Nach dem aufsehenerregenden Versuch, die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher zu erpressen, hat in Wuppertal der Prozess gegen drei Männer begonnen. Alle Angeklagten haben Einlassungen angekündigt.

Unter den drei Männern auf der Anklagebank ist der mutmaßliche Haupttäter, der sich in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.

Erpresser verlangte laut der Anklage 15 Millionen Euro

In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hatte - andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie im Darknet veröffentlicht. 

Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Es gibt praktisch keine Privatfotos oder Videos der Familie Schumacher, geschweige denn vom mehrmaligen Weltmeister selbst. 

Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens

Einer der wegen Beihilfe angeklagten Männer ist ein 53-Jähriger aus Wülfrath bei Wuppertal. Er war als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Familie Schumacher beschäftigt. Dabei soll er von privaten Bild- und Videodateien Kopien angefertigt haben. 

Mit dem Material als Faustpfand soll dann ein Gleichaltriger aus Wuppertal bei der Familie in der Schweiz angerufen und 15 Millionen Euro gefordert haben. Sein Sohn (30) soll dabei geholfen haben. 

Haftstrafe von maximal vier Jahren

Der 53-jährige Wuppertaler und mutmaßliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. Dennoch erwartet die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal vier Jahren Haft für ihn, andernfalls hätte sie den Fall am Land- und nicht am Amtsgericht anklagen müssen. 

Für den ersten Prozesstag sind zehn Zeugen geladen, darunter zwei Polizisten. Fortgesetzt wird der Prozess einen Tag vor Heiligabend, mit einem Urteil wird aber erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.

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Erstellt:
10. Dezember 2024, 11:22 Uhr

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