Schädlich für Mensch und Tier
Stadtverwaltung weist auf Taubenfütterungsverbot hin
MURRHARDT (pm). Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Murrhardt erneut auf das Taubenfütterungsverbot hin, das Teil der Polizeiverordnung ist. Demnach dürfen Geflügel wie Tauben, Enten, Gänse und Schwäne auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
Das Füttern von Stadttauben schadet nicht nur den Tieren, sondern auch Menschen, Denkmälern und Gebäuden, die vom Kot der Vögel in unterschiedlicher Weise betroffen sind, schreibt die Stadt in einer Pressenotiz. Für die Tauben wurde im vergangenen Jahr extra ein Taubenschlag eingerichtet, in dem sie ausreichend Nahrung bekommen. Ein Überangebot von Nahrung, das durch das Füttern entsteht, sorgt außerdem dafür, dass die Vögel häufiger brüten und sich dadurch stärker vermehren. Wer gegen das Fütterungsverbot im öffentlichen Raum verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen, so die Stadt.