Bundestagswahl 2025

Schätzung: Zahl der Wahlberechtigten schrumpft im Südwesten

Voraussichtlich etwa 7,6 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind am 23. Februar zur Wahl aufgerufen. Statistik-Fachleute verraten Details zu Geschlechts- und Altersverteilung.

Rund 7,7 Millionen Menschen dürfen in Baden-Württemberg am 23. Februar wählen. (Symbolbild)

© dpa/Sebastian Gollnow

Rund 7,7 Millionen Menschen dürfen in Baden-Württemberg am 23. Februar wählen. (Symbolbild)

Von dpa/lsw

An der Bundestagswahl am 23. Februar werden im Südwesten voraussichtlich weniger Menschen teilnehmen dürfen als beim letzten Mal. 2021 waren laut Statistischem Landesamt rund 7,7 Millionen Baden-Württemberger und Baden-Württembergerinnen wahlberechtigt. Nun seien es nach einer Schätzung der Behörde in Fellbach bei Stuttgart etwa 7,6 Millionen. „Die Differenz geht vor allem auf die demografische Entwicklung zurück.“

Dass die Zahl vor der Wahl nur geschätzt werden kann, liegt laut Mitteilung daran, dass die tatsächliche Zahl der Wahlberechtigten erst am Wahltag mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst werde. Die Schätzung basiere auf der Bevölkerungsfortschreibung, der der sogenannte Zensus 2022 zugrunde liege.

Mehr Frauen als Männer, mehr Alte als Junge

Von den Wahlberechtigten dieses Mal sind den Angaben zufolge etwa 3,9 Millionen Frauen (51 Prozent) und 3,7 Millionen Männer (49 Prozent). 4,2 Prozent - oder rund 320.000 Menschen - seien seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden und dürften nun zum ersten Mal mitreden, wer sie im Bundestag vertreten soll. Voraussichtlich gut ein Fünftel (21 Prozent) der Wahlberechtigten sei hingegen 70 Jahre alt oder älter. 

Knapp jeder oder jede sechste (16 Prozent) hat eine Einwanderungsgeschichte, schreibt die Behörde. Gemeint sei damit, dass der Mensch selbst oder beide Elternteile seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

Wann man nicht mitwählen darf

Wahlberechtigt sind per Gesetz alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. 

Gerichte können Menschen das Wahlrecht aberkennen. Das ist aber nur in wenigen, im Strafgesetzbuch und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ausdrücklich genannten Fällen möglich - etwa bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund, Landesverrats und Offenbarung von Staatsgeheimnissen, Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen oder bei Abgeordnetenbestechung.

Blick in die Vergangenheit

Mit Blick auf die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg teilen die Fachleute mit, dass deren Zahl seit der ersten Bundestagswahl im Jahr 1949 stetig angewachsen sei. Damals seien noch knapp 4,1 Millionen Menschen aufgerufen gewesen, ihre Stimme abzugeben. Die 7-Millionen-Marke sei erstmals 1990 geknackt worden. 2021 sei die Zahl der Wahlberechtigten dann zum ersten Mal leicht gesunken: von rund 7,73 Millionen im Jahr 2017 auf etwa 7,71 Millionen.

„Damals wie heute gilt allerdings, dass nicht alle Wahlberechtigten auch tatsächlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen“, betont die Behörde weiter. 2021 habe die Wahlbeteiligung bei 77,8 Prozent gelegen. Am höchsten sei die Beteiligungsquote mit 90,2 Prozent im Jahr 1972 gewesen.

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Erstellt:
10. Januar 2025, 16:10 Uhr

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