Baden-Württemberg

Schnellere Asylverfahren und mehr Personal

Zu wenig Personal und zu lang dauernde Verfahren im Asylbereich: Um dafür Abhilfe zu schaffen, wurde in diesem Jahr einiges getan in Baden-Württemberg.

Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten lagen bei 11,1 Monaten.

© dpa/Julian Stratenschulte

Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten lagen bei 11,1 Monaten.

Von red/dpa/lsw

Immer wieder gibt es im Zusammenhang mit Asylverfahren Klagen, dass die Verfahren zu lange dauern. Das hat sich laut Justizministerin Marion Gentges (CDU) geändert. Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten bei den asylgerichtlichen Verfahren lagen landesweit in Hauptsacheverfahren im dritten Quartal des vergangenen Jahres noch bei 11,1 Monaten. Im dritten Quartal dieses Jahres seien es 8,2 Monate gewesen. Der Grund: Die Verwaltungsgerichte wurden in diesem Jahr massiv gestärkt und neu ausgerichtet. So wurden sechs zusätzliche reine Asylkammern an den vier Verwaltungsgerichten im Land eingerichtet. 

„Mit unserem Ansatz der personellen Stärkung der Verwaltungsgerichte, der Konzentration von Zuständigkeiten und des Einsatzes digitaler Assistenzsysteme haben wir eine starke Antwort auf die erhebliche Zunahme an asylgerichtlichen Verfahren gefunden.“ 

Stärkung der Verwaltungsgerichte

Das Ministerium hatte zum 1. Juli zur Beschleunigung von Asylverfahren die Verwaltungsgerichte massiv gestärkt und neu ausgerichtet. An diesen Gerichten in Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Sigmaringen wurden spezielle Asylkammern geschaffen. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe waren es drei, an den anderen Verwaltungsgerichten jeweils eine neue Asylkammer.

Am Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde mit den dortigen Asylkammern ein sogenanntes Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl eingerichtet. Bedeutet: Richterinnen und Richter erhalten in einem Pilotprojekt technische Hilfe samt Künstlicher Intelligenz (KI). „Die dort gesammelten Erfahrungen werden unmittelbar in die Gestaltung der Justiz der Zukunft und in die Modernisierung der Verfahrensbearbeitung in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit eingebracht“, sagte Gentges. 

Die Asylkammern des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sind landesweit für sichere Herkunftsstaaten und Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent, beispielsweise Tunesien und Algerien, zuständig.

27 neue Stellen geschaffen

Zudem erhielten die Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg landesweite Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer. „Diese sind für solche Herkunftsstaaten zuständig, bei denen die Eingangszahlen vergleichsweise gering sind, weshalb ohne eine landesweite Konzentration nicht an jedem Verwaltungsgericht eine hinreichende Spezialisierung erreicht werden kann, beispielsweise Kamerun und Äthiopien.“ 

Laut Gentges wurden 27 neue Stellen geschaffen. „Mit dem im Staatshaushalt 2025/2026 zu realisierenden Maßnahmenpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ soll beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine weitere Asylkammer geschaffen werden“.

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Erstellt:
9. Dezember 2024, 07:12 Uhr

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