Blitzer-Atrappe
Sind Fake-Blitzer legal?
Selbstgebaute Blitzer-Imitationen zur Verkehrsberuhigung? Die Rechtslage ist unklar und die Praxis uneinheitlich. In zwei Orten in Baden-Württemberg wird die Situation ganz unterschiedlich gehandhabt.

© dpa/Philipp von Ditfurth
Falsches Blitzgerät in Blumberg-Kommingen.
Von Michael Maier
Stell dir vor: Du fährst gemütlich durch ein Dorf, siehst einen vermeintlichen Blitzer und bremst automatisch ab. Doch dann entdeckst du: Es ist gar nicht der Blitzermarathon, sondern nur eine Attrappe. Ist das erlaubt?
Die Antwort ist komplexer als man denkt. Während in einigen Gemeinden die selbstgebauten Verkehrsberuhiger geduldet werden, drohen in anderen Bußgelder und sogar Gerichtsverfahren.
Fake-Blitzer in Frittlingen
In Frittlingen (Landkreis Tuttlingen) wurde eine täuschend echt aussehende Blitzer-Attrappe aufgestellt, die zunächst für deutlich langsameren Verkehr sorgte. Auf Anordnung der Polizei musste diese Attrappe jedoch verhüllt werden, da die rechtliche Lage noch geklärt werden muss.
Ein Polizeisprecher erklärte, dass eine harmlose Nachbildung nicht per se strafbar sei, solange sie den Verkehr nicht gefährde und keine behördliche Funktion vortäusche. Die Polizei prüft jedoch mögliche rechtliche Konsequenzen. Nach dem Abdecken des Fake-Blitzers hat sich die Geschwindigkeit des Verkehrs wieder erhöht.
Fake-Blitzer in Blumberg
Im Gegensatz zu Frittlingen stehen in Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis) gleich drei Fake-Blitzer seit Jahren, ohne dass es zu rechtlichen Problemen gekommen ist. Bürgermeister Markus Keller sieht sie sogar als „Kunstwerke“ an und betont deren positive Wirkung auf die Verkehrsberuhigung. Er argumentiert, dass die jahrelange Duldung eine stillschweigende Zustimmung impliziert.
Juristische Einschätzung zu Fake-Blitzern
Ralf Sakowski aus Heidenheim ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und betont, dass die Legalität von Fake-Blitzern davon abhängt, wie leicht sie mit echten Blitzern verwechselbar sind. Je ähnlicher sie echten Blitzern sind, desto größer sei das Risiko rechtlicher Schwierigkeiten, meint Sakowski.
Er weist darauf hin, dass die Paragrafen zur Amtsanmaßung und zur Schaffung eines Verkehrshindernisses im Strafgesetzbuch relevant sein könnten. Auch die Lage auf privatem Grund biete keinen vollständigen Rechtsschutz, denn bei einem Unfall durch abruptes Bremsen könnte der Aufsteller des Fake-Blitzers haftbar gemacht werden.
Die Rechtslage bezüglich Fake-Blitzern hängt also stark vom Einzelfall ab. Ob man wirklich eine Atrappe aufstellen will, sollte man sich also lieber zweimal überlegen.