Kreis Freudenstadt

Strafprozess gegen Alpirsbacher Wahlsieger steht bevor

Die Alpirsbacher Bürgermeisterwahl hat hohe Wellen geschlagen: Wahlsieger Sven Christmann trat das Amt nie an. Ein Verfahren zu der Sache gab es schon. Warum er bald vor einem zweiten Gericht steht.

Sven Christmann muss erneut vor Gericht. (Archivbild)

© dpa/Uli Deck

Sven Christmann muss erneut vor Gericht. (Archivbild)

Von red/dpa/lsw

Nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren zur Bürgermeisterwahl im Schwarzwaldort Alpirsbach soll am 4. Juli ein Strafprozess vor dem Landgericht gegen Wahlsieger Sven Christmann beginnen. Die Außenstelle Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe hat laut eines Sprechers sechs Verhandlungstermine bis zum 8. August angesetzt.

Es geht unter anderem um Bestechlichkeit. Hintergrund ist die Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Wegen Aussagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen hierzu war dem parteilosen Polizeihauptkommissar der Wahlsieg aberkannt worden.

Landratsamt: Wähler in Alpirsbach getäuscht

Christmann hatte bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Stadt im Landkreis Freudenstadt Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Damit gewann er die Wahl gegen Amtsinhaber Michael Pfaff. 

Doch weil er die Wähler aus Sicht des Landratsamts im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte, annullierte die Behörde die Wahl. Christmann hätte aus Sicht des Landratsamts darüber aufklären müssen, dass er aufgrund der Ermittlungen nicht aktiv im Dienst sei.

Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass er neben anderen in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. „Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe.“

Neuwahl in Alpirsbach im Juni

Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Behörde: Nach dessen Feststellung war Christmann die Führung der Dienstgeschäfte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden – wegen des Verdachts, dass er sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen vermögenswerten Vorteil verschafft habe. 

Indem Christmann kurz vor der Wahl dementiert habe, dass er deshalb suspendiert worden sei, habe er eine „bedeutsame Täuschung“ begangen, so das Gericht. Diese sei geeignet gewesen, das Ergebnis der Wahl gesetzwidrig zu beeinflussen. Sein Anwalt teilte mit, Christmann werde keine Rechtsmittel einlegen. Am 22. Juni muss neu gewählt werden.

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Erstellt:
29. April 2025, 08:50 Uhr
Aktualisiert:
29. April 2025, 11:03 Uhr

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