Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse

Wann ist die Abstimmung über das Sondervermögen?

Die geplante Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse sorgt für hitzige Debatten im Bundestag. Wann fällt die Entscheidung?

Die Abstimmung erfolgt erst nächste Woche.

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Die Abstimmung erfolgt erst nächste Woche.

Von Lukas Böhl

Am 13. März beriet der Bundestag über mehrere Gesetzesentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes. Im Vordergrund stand der gemeinsame Vorschlag von CDU/CSU und SPD, der höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen für die Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen erweiterten Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Bundesländer ermöglichen soll. Grüne und FDP brachten jeweils eigene Gesetzesentwürfe ein. Die Gruppe BSW reichte zudem einen Antrag mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ ein.

Wie geht es nun weiter?

Nach der Bundestagsdebatte am 13. März, in der vor allem über das Verfahren und den Inhalt der Gesetzesänderung diskutiert wurde, gingen die Gesetzesentwürfe der Parteien sowie der Antrag des BSW zur weiteren Beratung an die Bundestagsausschüsse. Diese haben nun bis zum 18. März Zeit, sich mit den Entwürfen zu befassen und mögliche Änderungen vorzunehmen.

An diesem Tag ist eine zweite Sondersitzung angesetzt, in der die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfs vorgesehen sind. In der zweiten Lesung beraten die Abgeordneten über den Ausschussentwurf und können Änderungsanträge einreichen. Wird der Vorschlag unverändert angenommen, folgt direkt im Anschluss die dritte Lesung samt Schlussabstimmung.

Fazit

Wenn alles nach Plan läuft, wird die Abstimmung über die Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse am 18. März stattfinden – genau eine Woche vor der Konstitution des neuen Bundestags am 25. März. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich. SPD und CDU/CSU kommen gemeinsam nicht auf diese Mehrheit und sind daher auf Stimmen anderer Parteien angewiesen. Ob und in welcher Form die Grundgesetzänderung beschlossen wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen.

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Erstellt:
14. März 2025, 07:20 Uhr

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