Evangelischer Feiertag
Warum ist der Buß- und Bettag kein Feiertag mehr?
Lange war der Buß- und Bettag bundesweit gesetzlicher Feiertag. Vor einem Vierteljahrhundert wurde der evangelische Feiertag gestrichen. Doch ein Bundesland wehrte sich, muss aber die Konsequenzen tragen.
Von Jennifer Ningel
Lang ist es her, dass der Buß- und Bettag ein Feiertag war. Nur noch die Sachsen dürfen sich über den zusätzlichen freien Tag freuen. Aber: Fast zwei Drittel (62 Prozent) der Menschen in Deutschland wünschen sich den Feiertag auch zurück, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem vergangenen Jahr zeigt. 21 Prozent sprachen sich dagegen aus, 17 Prozent waren unentschlossen.
Der Buß- und Bettag fällt in diesem Jahr auf Mittwoch, 20. November. Der evangelische Feiertag ist immer elf Tage vor dem ersten Advent beziehungsweise wird seit Ende des 19. Jahrhunderts auch immer am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen. Dieser war am vergangenen Sonntag, 17. November. Aber warum ist der Buß- und Bettag heute kein gesetzlicher Feiertag mehr? Was hat es mit dem Tag auf sich? Und: Warum stellt er in manchen Bundesländern einen Sonderfall dar?
Buß- und Bettag: Feiertag zur Neuorientierung
Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag, der zur Besinnung auf eigene Schuld, zu innerer Einkehr, Buße, Umkehr und Neuorientierung aufruft. Er galt als bundesweiter Feiertag und geht in diesem Zusammenhang auf das im Jahr 1934 erlassenen „Reichsgesetz über die Feiertage“ zurück.
Warum wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft?
Ihn übernahmen mit der Wiedervereinigung auch die sogenannten neuen Bundesländer als gesetzlichen Feiertag. 1995 wurde der Buß- und Bettag allerdings abgeschafft – und zwar als Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Diese wurde in diesem Jahr als Pflichtversicherung eingeführt. Dadurch wurden Arbeitgeber stärker finanziell belastet. Um das auszugleichen und sie zu entlasten, wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Von der Kirche gab es daraufhin natürlich starken Widerstand.
Buß- und Bettag: Sachsen bildet die Ausnahme
Die Sachsen haben sich allerdings dafür eingesetzt, den Tag als gesetzlichen Feiertag zu erhalten. Deswegen ist dort noch heute arbeitsfrei. Die Arbeitnehmer müssen allerdings als Ausgleich mehr in die Pflegeversicherung einzahlen – genauer: sie zahlen 0,5 Prozent mehr von ihrem Bruttogehalt ein.
In Bayern ist der Buß- und Bettag zwar kein Feiertag, trotzdem haben die Schüler keinen Unterricht. Grund ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass evangelische Arbeitnehmer aus „religiösen Gründen“ nicht zur Arbeit verpflichtet sind. Der Besuch eines Gottesdiensts reicht in diesem Zusammenhang als Grund aus. Bayerische Lehrer nutzen den Tag in der Regel für Fortbildungen.
Auch in Berlin müssen evangelische Schülerinnen und Schüler am Buß- und Bettag nicht am Unterricht teilnehmen. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie im Saarland gilt außerdem ein Tanzverbot. Die Ausnahmeregelungen sorgen immer wieder für Diskussionen.