Etliche Lebensmittel sind betroffen

Warum wird Raucharoma in der EU verboten?

Die EU verbietet einige Raucharomen in Lebensmitteln. Was steckt hinter dem Verbot?

Räuchertofu wird oft mit Raucharoma hergestellt.

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Räuchertofu wird oft mit Raucharoma hergestellt.

Von Redaktion

Raucharoma wird häufig in Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Käse, Suppen, Soßen oder Snacks verwendet, um ihnen einen rauchigen Geschmack zu verleihen – ohne dass sie traditionell geräuchert werden müssen. Nun werden acht dieser Raucharomen in der EU schrittweise verboten. Doch warum wurde diese Entscheidung getroffen?

Gesundheitsrisiken durch Raucharoma

Nach einer Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2023 wurde festgestellt, dass sechs der acht untersuchten Raucharomen Substanzen enthalten, die das Erbgut schädigen können. Dazu gehört beispielsweise die Verbindung Furan-2(5H)-on, die nachweislich in lebenden Organismen (in vivo) genotoxisch wirkt. Diese DNA-Schädigungen können potenziell zu Krebs oder vererbbaren Erkrankungen führen. Für die anderen beiden Raucharomen konnte die EFSA die gesundheitliche Unbedenklichkeit ebenfalls nicht garantieren.

Die als bedenklich eingestuften Stoffe gehören zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs), die auch bei der traditionellen Räucherung von Lebensmitteln entstehen. Während jedoch der Gehalt an PAKs bei Lebensmitteln mit Raucharomen meist geringer ist als bei traditionell geräucherten Produkten, bleibt das Risiko bestehen.

Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die betroffenen Raucharomen nicht mehr neu zugelassen werden. Hersteller erhalten jedoch Übergangsfristen, um ihre Produktion umzustellen:

  • Für Produkte wie geräuchertes Fleisch, Fisch oder Käse gilt eine Frist bis Juli 2029.
  • Für andere Produkte wie Chips, Suppen und Soßen endet die Frist bereits im Juli 2026.

Was können Verbraucher jetzt tun?

Verbraucher können aktiv darauf achten, welche Lebensmittel sie konsumieren. Raucharomen müssen laut EU-Vorgaben in der Zutatenliste deklariert werden. Wer mögliche Risiken vermeiden möchte, kann daher auf Produkte mit der Angabe „Raucharoma“ oder „mit Rauchgeschmack“ verzichten.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
5. Februar 2025, 09:54 Uhr

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