Gewalt gegen Grüne am Aschermittwoch

Wie hoch fallen die Strafen aus?

Aktuell wird laut der Staatsanwaltschaft gegen 65 Tatverdächtige wegen der Ausschreitungen am Aschermittwoch ermittelt. Die ersten Strafbefehle sind ausgestellt.

Wegen der Ausschreitungen vor der Stadthalle brachen die Grünen im Februar die Veranstaltung ab.

© dpa/Silas Stein

Wegen der Ausschreitungen vor der Stadthalle brachen die Grünen im Februar die Veranstaltung ab.

Von Christine Bilger

Die juristische Aufarbeitung der Ausschreitungen gegen die Aschermittwochsveranstaltung der Grünen in Biberach läuft. Die Staatsanwaltschaft hat nun in mehreren Fällen Anklage erhoben. Insgesamt sind es elf. Außerdem wurden 37 Strafbefehle beantragt.

Am Aschermittwoch sahen sich die Landesgrünen gezwungen, ihr Treffen in der Biberacher Stadthalle abzublasen. Es war die Zeit der Bauernproteste gegen die Reduzierung bestimmter Fördergelder für die Landwirtschaft. Vor der Halle wurde auch demonstriert. Allerdings mündete dies in eine Blockade mit zum Teil gewalttätigen Aktionen.

Zu den einzelnen Entscheidungen gibt es keine näheren Auskünfte. Doch Thomas Mönig, der Direktor des Biberacher Amtsgerichts teilt mit, in welchem Rahmen sie sich bewegen: „Die Strafbefehlsanträge beziehungsweise die erlassenen Strafanträge sahen jeweils Geldstrafen vor. Im Gros der Fälle lagen diese zwischen 60 und 120 Tagessätzen.“

Insgesamt wird laut der Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen 65 Tatverdächtige ermittelt. Die Tatbestände liegen alle im Bereich Landfriedensbruch, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – letzteres unter anderem auch gegen Einsatzkräfte. Auch die Verwendung eines Verfassungswidrigen Symbols, des sogenannten Hitler-Grußes mit erhobenem rechten Arm, sei dabei gewesen, teil ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

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Erstellt:
7. August 2024, 07:08 Uhr
Aktualisiert:
7. August 2024, 08:16 Uhr

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