Karlsruhe
Zoll entdeckt geschützte Korallen im Gepäck eines Reisenden
Bei einer Kontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden fallen Zollbeamten ungewöhnliche Formen im Koffer eines 43-Jährigen auf. Es handelt sich um mehrere Stücke von geschützten Korallen.

© Hauptzollamt Karlsruhe
Für die Einfuhr von Steinkorallen ist eine Genehmigung notwendig.
Von Valentin Schwarz
Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe haben mehrere geschützte Korallen im Gepäck eines 43-Jährigen gefunden. Wie die Behörde mitteilt, war der Mann am Montag aus Ägypten kommend am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) eingereist.
Der Zoll überprüfte demnach zunächst mit einem Röntgengeräts das Gepäck. Dabei fielen den Beamten ungewöhnliche Formen im Koffer des 43-Jährigen auf. Sie führten deshalb eine genauere Kontrolle durch – und entdeckten 23 Stücke von Steinkorallen und zwei Schneckengehäuse.
Diese Korallen sind über das Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) geschützt. Für ihre Einfuhr bedarf es einer zwingend notwendigen Genehmigung.
Korallen: Zoll warnt vor Auswirkungen auf die Artenvielfalt
„Solche Souvenirs mögen im ersten Moment harmlos erscheinen, doch das Mitbringen geschützter Arten kann schwerwiegende Folgen für die Natur und die Artenvielfalt haben“, sagt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Wir appellieren an alle Reisenden, sich vor dem Urlaub über die geltenden Bestimmungen zu informieren und keine geschützten Tiere oder Pflanzen – oder Teile davon – mit nach Hause zu bringen.“
Die Korallenstücke wurden nach Angaben des Zolls beschlagnahmt. Gegen den 43-Jährigen wird nun ermittelt, da er die notwendige Genehmigung für die geschützten Exemplare nicht vorlegen konnte.