Jeder kann zur Lärmminderung beitragen

Der Gemeinderat stimmt dem Lärmaktionsplan der Stadt Murrhardt zu. Darin sind ein Schallschutzfenster-Förderprogramm und die Ausweisung von ruhigen Gebieten auf der Gemarkung vorgesehen.

Die L1066 verursacht durch das hohe Verkehrsaufkommen viel Lärm. Archivfoto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Die L1066 verursacht durch das hohe Verkehrsaufkommen viel Lärm. Archivfoto: J. Fiedler

Von Elisabeth Klaper

MURRHARDT. Wegen der hohen Verkehrsbelastung von über 8200 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden an der Hauptverkehrsstraße L1066 ist die Walterichstadt laut der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen, verdeutlichte Baurechtsamtsleiterin Simone Sauer in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dessen Aufstellung samt Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hatte das Stadtparlament Ende November 2019 beschlossen. Bereits im Mai und Juni 2019 konnten Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans dritter Stufe Stellung nehmen, den das Stuttgarter Büro Planung+Umwelt erstellt hatte. Nach Auswertung aller dabei eingegangenen Stellungnahmen erfolgten keine grundlegenden Änderungen, auch gingen laut Sauer keine Rückmeldungen, Hinweise oder Anregungen vonseiten der Öffentlichkeit ein.

Zwar lehnte der Fachbereich Straßenbau des Landratsamts den vorgeschlagenen lärmmindernden Fahrbahnbelag ab, was die Stadtverwaltung jedoch zurückwies, da dieser zur Lärmreduzierung beiträgt. Der Lärmaktionsplan stellt fest, dass durch den Verkehr auf der Landesstraße L1066 in der Ortsdurchfahrt Murrhardt und in Fornsbach Personen, Wohnungen und Gebäude sowie Flächen allgemein zum Teil erheblich durch Lärm belastet werden.

In Murrhardt sind etwa 15 Personen, in Fornsbach eine Person sehr starken Belastungen durch Lautstärken von über 70 Dezibel am Tag und über 60 Dezibel bei Nacht ausgesetzt, sodass Handlungsbedarf zur Reduzierung der Lärmbelastung besteht. In den Pegelbereichen zwischen 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel bei Nacht sind gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen, davon sind in Murrhardt etwa 78 und in Fornsbach 12 Personen betroffen. Ein besonderer Lärmschwerpunkt stellt der Streckenabschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Theodor-Heuss-Straße dar: Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird an mehreren Gebäuden überschritten. In diesem Bereich befindet sich auch das Pflegeheim Erich-Schumm-Stift.

Bereiche im Wald können als Ruhezonen ausgewiesen werden.

Der Lärmaktionsplan schlägt mehrere Schallschutzmaßnahmen vor: So ist mittelfristig ein Schallschutzfensterprogramm für alle Wohngebäude umzusetzen, an denen die Lärmsanierungswerte überschritten werden. Langfristig gilt es, einen lärmmindernden Fahrbahnbelag bei anstehendem Belagswechsel aufzubringen, wodurch in Murrhardt und Fornsbach deutliche Entlastungen erzielt werden können. Zudem gibt er den übergeordneten Behörden einen Anstoß zur Realisierung der seit Langem im Regionalplan ausgewiesenen Ortsumgehung.

Weiter wird vorgeschlagen, bei einer Fortschreibung des Landschaftsplanes ruhige Gebiete auf der Gemarkung auszuweisen, in denen die Lärmbelastung weniger als 45 Dezibel beträgt. Dazu gehören beispielsweise Bereiche im Wald entlang bestehender Wanderwege, die als Ruhezonen ausgewiesen werden können und an die keine Gewerbegebiete heranrücken dürfen, stellte Sauer klar. Die Umsetzung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen und Fortsetzung der Planungen erfordert den Dialog mit den zuständigen Behörden, um die Bedingungen für deren Realisierung, Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf zu diskutieren. Die Baurechtsamtsleiterin wies darauf hin, dass die Inhalte des Lärmaktionsplans, der alle fünf Jahre fortgeschrieben werden muss, an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz weitergeleitet werden. Ihr Fazit lautete: Auch jeder einzelne Bürger sei gefragt und könne einen großen Beitrag zur Lärmverminderung leisten, denn bereits kleine Änderungen im alltäglichen Verkehr wirken sich positiv aus. So sollte man beispielsweise überlegen, ob kurze Autofahrten wirklich notwendig sind.

Es folgte eine kurze Diskussion zwischen Fraktionssprechern und Verwaltung darüber, welche der Maßnahmen zur Lärmverminderung umsetzbar und sinnvoll sind. Auf Nachfrage von Klaus-Peter Dörrscheidt (UL) präzisierte Simone Sauer, dass die Stadtverwaltung keinen Einfluss habe auf den Bau der Umgehungsstraße und den Wechsel zu einem lärmmindernden Fahrbahnbelag. Lediglich auf das Schallschutzfensterprogramm und die Ausweisung der Ruhezone. „Nun haben wir fünf Jahre Zeit, bis Ergebnisse vorliegen müssen: Bis dahin könnte das Land ja die Umgehungsstraße bauen“, fand Sauer.

„Das Straßenbauamt freut sich nicht“, aber vielleicht werde ein lärmmindernder Fahrbahnbelag aufgetragen, wenn der aktuelle marode ist, das wäre immerhin „ein kleiner Baustein“, um die Lärmbelastung zu reduzieren, stellte Edgar Schäf (SPD) fest. „Die Betroffenheit der Bürger hält sich offensichtlich in Grenzen“, stellte Rolf Kirschbaum (CDU-FWV) fest. Auch sei der von der Bahn verursachte Verkehrslärm früher wesentlich lauter gewesen, hingegen verursachten Motorräder vor allem im Sommer erheblichen Verkehrslärm. Darum wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke zwischen Murrhardt und Fornsbach sinnvoll. Andererseits „sind wir froh, dass keine weitergehenden Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung notwendig sind“, fand der Stadtrat.

Bürgermeister Armin Mößner erinnerte daran, dass bereits in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Regierungspräsidium ein Lärmminderungsprogramm mit Landesfördermitteln durchgeführt wurde. Hinzu kommen nun neue Schilder, die man angebracht habe, um Motorradfahrer zu sensibilisieren. Das Gros der Züge auf der Murrbahn entfalle auf den Personennahverkehr, wodurch die Lärmsituation auch dank modernerer Trieb- und Personenwagen deutlich besser geworden sei, nur die Güterzüge seien noch ziemlich laut.

„Nur ein kleiner Teil der Lärmbelastung kommt vom Verkehr selbst, viel mehr belastend ist die Fahrweise, wie Motorengeräusche durch Vollgas und hochtouriges Fahren, da nützt der beste Flüsterasphalt nichts“, betonte Hartmann Widmaier (MDAL/Die Grünen). Und die Einführung von Tempo 30 würde den Verkehr nur von der L1066 in die Innenstadt verlagern. Auf Widmaiers Nachfrage nach den Kosten für die Stadt stellte Sauer klar, dass diese nur das Honorar von etwas über 9240 Euro für die Erstellung des Lärmaktionsplans zu zahlen habe. Schließlich stimmte das Gremium geschlossen dem Lärmaktionsplan zu.

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Erstellt:
9. Dezember 2020, 06:00 Uhr

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